Das Datenschutzrecht gewinnt immer mehr an Bedeutung. Wer heute den Kunden im Netz anhand seiner Daten am besten kennt, hat die beste Ausgangsposition bei Werbung und Marketing. Das Datenschutzgesetz mit dem Verbot mit Erlaubnisvorbehalt als Grundlage und ohne jede Regelung für Social Media Plattformen, ist hoffnungslos veraltet. Anderer Meinung ist nur noch das Justizministerium. Die höchst komplexen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung und Vorratsdatenspeicherung stellen den Gesetzgeber vor neue Herausforderungen. Immerhin ist der Gesetzgeber zum Arbeitnehmerdatenschutz tätig geworden. Eine grundsätzliche Novellierung ist aber erforderlich. Die mit der Internetnutzung verbundenen Gefahren sind nur den wenigsten Menschen bewusst. Der Schutz personenbezogener Daten muss in Ihrem Unternehmen höchste Priorität haben. Es drohen Bussgelder. Ich biete an:
- Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter
- Abschluss von Betriebsvereinbarungen zur Nutzung von
Online-Medien durch Mitarbeiter
- Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung
- Prüfung etwaiger Datenschutzrechtsverstösse
- Prüfung von Social Media- und anderert Internet-Plattformen
- Datenschutzerklärungen / AGB Webshop etc..
- Schulungen u.v.a..
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